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Ein Mann arbeitet an einem Laptop

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Wie stelle ich einen Antrag?

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Förderrichtlinie

Unternehmen, egal welcher Branche und Größe, können ihre Effizienzmaßnahmen im Förderwettbewerb beim Projektträger VDI/VDE-IT über ein zweistufiges Antragsverfahren einreichen.
In der ersten Stufe können Sie Skizzen kontinuierlich, auch außerhalb der Wettbewerbsrunden, dem PT übermitteln. In der zweiten Stufe erfolgt die eigentliche Antragstellung Ihrer geplanten Effizienzmaßnahmen. Ein Antrag kann aber nur im Zeitraum einer geöffneten Wettbewerbsrunde eingereicht werden.

Die Rahmenbedingungen für den Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz können Sie der novellierten Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (BMWK-Förderwettbewerb Energieeffizienz) (PDF, 741 KB) vom 25. Januar 2024 entnehmen.

Zweistufiges Antragsverfahren (inklusive Skizzenvorlage) für den Förderwettbewerb

Hinweis: Informationen zur Beantragung eines Transformationsplans im Modul 5.

Stufe 1 – Skizzenphase

  • Einreichung einer aussagekräftigen und formgebundenen Skizze
  • Kurze Darstellung des Antragstellers und des geplanten Vorhabens

Die Skizzenphase dient dazu, vorab zu prüfen, ob ein Antragstellender generell antragsberechtigt und ob ein geplantes Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Förderinteressierten werden mit der Skizzenbewertung auch Hinweise zur weiteren Antragserarbeitung gegeben. Auf Basis einer Skizzenbewertung kann jedoch noch kein Erfolg im Förderwettbewerb abgeleitet und somit keine Förderentscheidung getroffen werden.

Skizzenvorlage zur Vorabprüfung im Förderwettbewerb (PDF, 161 KB) (nur für den Förderwettbewerb erforderlich!)

Hinweis: Die ausgefüllte Skizze ist per E-Mail an weneff-assistenz@vdivde-it.de zu übermitteln. Bitte übersenden Sie uns möglichst auch nur das Skizzenformular und keine weiteren umfangreichen Unterlagen!

Nach positiver Skizzenbewertung durch den Projektträger und Übermittlung an den Skizzeneinreicher kann ein Antrag eingereicht werden.
Eine Skizzenbewertung durch den Projektträger erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche nach Einreichung. Diese Zeitspanne ist bei der weiteren Antragsausarbeitung und einer geplanten Antragseinreichung in einer bestimmten Wettbewerbsrunde zu berücksichtigen. Skizzen, die weniger als eine Woche (5 Arbeitstage) vor einem Rundenende eingereicht werden, können nicht mehr für die laufende Wettbewerbsrunde berücksichtigt werden.

Stufe 2 – Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen über das elektronische Formularsystem „easy-Online“. Der Projektträger wird den Antragstellenden, die mit Ihrer Skizze überzeugen konnten, die entsprechenden Hinweise und den individuellen Link zu easy-Online per Mail senden. Der Antrag nebst Anlagen muss elektronisch über „easy-Online“ eingereicht werden.

Hinweis zum Zeitpunkt der Antragstellung und Vorhabenbeginn:
Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung und Beginn der beantragten Projektlaufzeit umgesetzt werden. Ein davorliegender Beginn widerspricht der Vermutung der Notwendigkeit einer Förderung. Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung gilt auch dann als förderschädlich, wenn die Parteien die Vereinbarung mit einem Rücktrittsrecht und/oder mit einer aufschiebenden oder einer auflösenden Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung gestellt haben.

Für eine Qualifizierung des Antrags wird dem Antragsteller in einer einmaligen Rückfragerunde die Möglichkeit gegeben, innerhalb einer Frist von 14 Tagen Stellung zu den offenen Punkten zu nehmen, fehlende Anlagen zu ergänzen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen zu den angegebenen Kosten und den erwarteten Einsparungen vorzunehmen. Werden die in dieser Förderrichtlinie vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird ein Antrag nicht zum Wettbewerb zugelassen und nicht gefördert. Fristverlängerungsbitten können in der Regel leider nicht entsprochen werden, um einen zügigen Abschluss der Runde im Interesse aller Wettbewerbsteilnehmenden zu ermöglichen.

Ein vollständiger und bewertungsfähiger Antrag besteht aus:

Alle Dokumente stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung

Hinweise zur Barrierefreiheit
Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.
Sollten Sie Inhalte aus nicht barrierefreien Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über die angegebenen Kontaktdaten an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Rechtsverbindlich unterschriebener oder digital signierter Antrag

Bitte beachten Sie, dass alle Antragsunterlagen inklusive des Einsparkonzepts im elektronischen Formularsystem easy-Online hochgeladen werden und auch elektronisch signiert werden können. Haben Sie Ihre Antragsunterlagen elektronisch in easy-Online signiert, benötigen wir keine rechtsverbindlich unterschriebene Antragsversion in Schriftform als Scan.

Haben Sie Ihren Antrag nicht elektronisch in easy-Online signiert, ist es obligatorisch, uns innerhalb von 14 Tagen eine ausgedruckte und rechtsverbindlich unterschriebene Version des Antrags (nur das Dokument aus easy-Online, AZA) per E-Mail, per Post oder auch per Fax zukommen zu lassen.

Bitte laden Sie alle für den Antrag relevanten Unterlagen nur bei easy-Online hoch und reichen Sie nur noch das unterschriebene Antragsformular (AZA) innerhalb von 14 Tagen ebenfalls über easy-Online nach. Alternativ können Sie das unterschriebene Antragsformular (AZA) auch per Scan als E-Mail-Anhang an weneff-assistenz@vdivde-it.de senden. Auf eine postalische Übermittlung von Unterlagen kann verzichtet werden.

Einsparkonzept

Das Einsparkonzept ist das zentrale Antragsdokument und umfasst die Projektbeschreibung mit Schilderung der fachlichen, qualitativen und quantitativen Beschreibung der Ausgangssituation, der geplanten investiven Maßnahmen und die Berechnung des Energie- und Ressourcenbedarfs vor und nach Umsetzung der Maßnahme sowie der erwarteten Endenergie-, Ressourcen- und THG-Einsparungen. Dabei sind nur Einsparungen anrechenbar, die direkt auf die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen innerhalb definierter Systemgrenzen zurückzuführen sind. Die geplante(n) Effizienzmaßnahme(n) sind im Einsparkonzept jeweils wie folgt darzulegen:

  • eine Beschreibung des Unternehmensstandorts
  • eine detaillierte Beschreibung des Ist- bzw. Referenz-Zustands des zu optimierenden Systems
  • eine detaillierte Beschreibung der effizienzsteigernden Maßnahmen (Soll-Zustand)
  • eine vollständig und nachvollziehbare Darstellung der aktuellen und erwarteten absoluten und relativen Energie- und Ressourcenverbräuche und Kosten sowie der einhergehenden jährlichen THG-Einsparungen

Die Erstellung des Einsparkonzepts hat ausschließlich über das vom BMWK bereitgestellte Online-Portal unter www.bmwk.de/einsparkonzept zu erfolgen. Notwendige Unterlagen wie Angebote, Berechnungen oder Ähnliches, können in das Einsparkonzept eingebunden werden. Das erstellte Einsparkonzept und alle weiteren erforderlichen Formulare müssen im Rahmen des elektronischen Antragsverfahrens mit eingereicht werden.

Weitere Anforderungen:

Im Einsparkonzept sind für einige Ressourcen und Brennstoffe bereits THG-Faktoren zur Bestimmung von Einsparungen festgelegt. Diese Werte sind verpflichtend zu verwenden. Die THG-Faktoren werden regelmäßig aktualisiert. Sofern Ressourcen eingespart werden sollen, die nicht im Einsparkonzept aufgeführt sind, können eigene THG-Faktoren verwendet werden, deren Ermittlung nachgewiesen werden muss.

Das Einsparkonzept muss durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater erstellt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de. in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude - Anlagen und Systeme - Energieberatung DIN 16247 (Energieaudit)“ oder in einer anderen zukünftigen Kategorie, die auf Industrie und Gewerbe ausgerichtet ist, aufgelistet ist. Die Energieberaterin bzw. der Energieberater darf die Umsetzung der Maßnahme zwar begleiten, diese aber nicht selbst technisch umsetzen.
Suchen Sie eine externe Energieberaterin oder einen Energieberater? Nutzen Sie die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

In den folgenden Fällen darf das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellt werden:

  • Die Erstellung des Einsparkonzeptes erfolgt durch eine beim antragstellenden Unternehmen beschäftige Person, die die im vorangegangenen Absatz aufgeführten Anforderungen nachweislich erfüllt. Dies gilt auch, wenn es sich beim antragstellendenden Unternehmen um ein Contracting-Unternehmen handelt.
  • Das antragstellende Unternehmen verfügt für den angegebenen Standort über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem. In diesem Fall ist mit dem Förderantrag ein Nachweis einer gültigen ISO 50001 oder EMAS-Zertifizierung einzureichen

Die Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts durch externe Energieberaterinnen bzw. Energieberater können maximal in Höhe von 5 Prozent des Netto-Investitionsvolumens des beantragten Vorhabens und maximal mit 50.000 Euro gefördert werden. Eigenleistungen des antragstellenden Unternehmens sind nicht förderfähig.

Vorlage "Vollmacht für Beraterinnen und Berater"

Bitte beachten Sie, dass wir Informationen zum Bearbeitungsstand, inhaltliche Diskussionen zum Vorhaben und zur formalen Förderfähigkeit nur mit dem jeweiligen Skizzeneinreichenden, Antragstelleenden oder Zuwendungsempfängerin bzw. Zuwendungsempfänger direkt teilen bzw. führen. Sofern der Antragstellende bei der Kommunikation mit uns von einem Dritten vertreten werden soll, muss uns eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.

Beispiel für eine Vollmacht:

Vollmacht

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

1 Vollmachtgeber

Name des Unternehmens:
Anschrift:
Postleitzahl:
Ort:

Hiermit bevollmächtige(n) wir/ich die Firma:

2 Vollmachtnehmer

Name des Unternehmens:
Anschrift:
Postleitzahl:
Ort:

u. a. namentlich die folgenden Mitarbeiter:

AnredeVornameNachnameE-Mailggf. Beraternummer

gegenüber der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Steinplatz 1, 10623 Berlin zur Weitergabe und Vervollständigung sämtlicher Daten/Unterlagen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens und der Antragsbegleitung bis zum Abschluss des Projektes im EEW-Förderprogramm – Förderwettbewerb von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zu erheben sind sowie zur Erteilung von Auskünften und Abgabe von Stellungnahmen in Bezug auf die Antragsbearbeitung und ggf. anschließende Projektbetreuung.

________________________________________________
Ort / Datum / rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel

Erklärung zu KWK-Anlagen (ergänzendes Antragsformular)

Die Erklärung KWK-Anlagen ist von jedem Antragstellenden auszufüllen der Maßnahmen zur Erweiterung einer KWK-Anlage um eine ORC/CRC-Anlage oder einen Abgaswärmetauscher sowie ORC/CRC-Anlagen oder neue KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien plant.

Verzichtserklärung EEG und KWKG (PDF, 187 KB)(ergänzendes Antragsformular)

Erklärung zu Miete/Pacht/Holding (ergänzendes Antragsformular)

Die Erklärung Miete/Pacht/Holding ist von jedem Antragstellenden auszufüllen der Maßnahmen an (unter-)vermieteten Standorten, Pachtmodelle oder in Holdingstrukturen betreibt.

Erklärung Miete/Pacht/Holding (PDF, 342 KB) (ergänzendes Antragsformular)

Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen

Die Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen ist von jedem Antragstellenden auszufüllen. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsbelehrung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Fördermitteln der öffentlichen Hand.

Download der Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen (PDF, 284 KB)

Nachweis der Unternehmenstätigkeit in Deutschland

Zur Überprüfung der Unternehmensangaben und zum Nachweis der Antragsberechtigung (Standort des Unternehmens in Deutschland) legen Sie den Antragsunterlagen bitte einen aktuellen Handelsregister-, Genossenschaftsauszug bzw. eine Gewerbeanmeldung bei.

Bei der Geschäftsform GmbH & Co.KG ist auch immer der Handelsregisterauszug der Komplementär-GmbH mit einzureichen.

Zusätzlich für Contracting-Projekte

Stellt ein Contractor einen Förderantrag, müssen die folgenden weiteren Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Vorlage des Entwurfs des Contracting-Vertrags zur Benennung der Vertragsparteien und des Contracting-Verhältnisses inklusive Ausschluss einer Doppelförderung (Verzicht des Contractingnehmenden auf die Geltendmachung eines eigenen Förderanspruchs für das Vorhaben).

  • Vorlage der unterzeichneten Erklärungen durch den Contractor und Contractingnehmenden,

    • dass eine Information der Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages vom Contractor an den Contractingnehmenden erfolgt ist,
    • dass alle Parteien der Prüfung (gemäß Nr. 9.9. der Richtlinie zum Förderwettbewerb Energieeffizienz) zustimmen,
    • dass beide Parteien für eine Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber oder von ihm mit der Prüfung beauftragte Stellen sowie den Bundesrechnungshof einverstanden sind. Dies umfasst unter anderem, dass Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen bereitgehalten und auf Anforderung vorgelegt, Auskünfte erteilt und Vor-Ort-Prüfungen zugelassen werden.
  • Zur Überprüfung der Unternehmensangaben und zum Nachweis der Antragsberechtigung (Standort des Unternehmens in Deutschland) legen Sie den Antragsunterlagen bitte einen aktuellen Handelsregister-, Genossenschaftsauszug bzw. eine Gewerbeanmeldung vom Contractor (Antragsteller) und Contractingnehmenden bei.
  • Bei der Geschäftsform GmbH & Co.KG ist auch immer der Handelsregisterauszug der Komplementär-GmbH mit einzureichen.

Download Download Erklärung Contracting Partner (PDF, 182 KB) (beschreibbares PDF)

easy-Online-Antrag

Der Projektantrag sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen sind ausschließlich über das elektronische Formularsystem easy-Online stellen. Der Projektträger übermittelt dem Antragsteller gemeinsam mit der positiven Skizzenbewertung den Link zu easy-Online und weitere wichtige Hinweise zur Nutzung.

Fördereffizienz-Rechner:

Haben Sie eine Idee und möchten Kosten, Amortisation und Förderung überschlagen? Mit dem „Fördereffizienz-Rechner (XLSX, 56 KB) können Sie vorab schnell und einfach prüfen, welche Fördereffizienz Ihr Projekt aufweist und ob Ihr Vorhaben eine effizienzbezogene Amortisationszeit von mehr als vier Jahren erfüllt. Zudem erfolgt eine Abschätzung, wie viel Förderung Sie für Ihr Projekt bekommen könnten.

Merkblätter

Für die Klärung weiterer Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die aktuellen Merkblätter (Barrierefreie Dokumente nach PDF/UA-Foundation) zum Download zur Verfügung.

Deckblatt des Merkblatts„Allgemeine Hinweise zur Antragstellung“

Publikation: Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Antragstellung“

PDF, 917 KB

Öffnet PDF "Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Antragstellung“" in neuem Fenster.
Informationsblatt CO2- Faktoren Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Publikation: Informationsblatt „CO2-Faktoren" - Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

PDF, 462 KB

Öffnet PDF "Informationsblatt „CO2-Faktoren" - Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb" in neuem Fenster.
Deckblatt des Glossars zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Publikation: Glossar "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"

PDF, 506 KB

Öffnet PDF "Glossar "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"" in neuem Fenster.
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