Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, um insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung von mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der THG-Emissionen Unterstützung benötigen. Ziel ist es einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität 2045 zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken.
Der Förderwettbewerb besteht seit April 2019. Die Anträge für geplante Energieeffizienz-Projekte können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Seit der ersten Novellierung der Richtlinie Ende 2021 ist darüber hinaus auch die Förderung von Ressourceneinsparungen möglich. Die zweite Novellierung der Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (BMWK-Förderwettbewerb Energieeffizienz) (PDF, 741 KB) zum 25. Januar 2024 löst die Richtlinie vom 8. Mai 2023 ab.
Sie sieht unter anderem eine weitere Verbesserung der Förderkonditionen vor. Dazu gehört z. B. eine Erhöhung der maximal möglichen Fördersumme auf 20 Mio. Euro pro Projekt. Ab sofort können die gesamten Investitionskosten einer Effizienzmaßnahme als förderfähige Kosten angesetzt werden.
Das bedeutet, dass keine Referenzkosten mehr in Abzug gebracht werden müssen und die in vielen Fällen aufwändige Mehrkostenberechnung wegfällt. Die Regeln für die Betrachtung des Referenz-Zustandes hinsichtlich des Systemnutzens und der technologischen Vergleichbarkeit für die Erstellung der Energie- und Ressourcenbilanz zur Berechnung der THG-Einsparungen und Fördereffizienz eines Vorhabens bleiben jedoch bestehen.