Projektidee:Transformationskonzept eines Batterieherstellers

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Der Ausbau der Elektromobilität in Deutschland spielt bei der Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung eine wichtige Rolle. Zum Betrieb von elektrischen Fahrzeugen werden hochwertige und zukünftig auch klimaneutral produzierte Akkumulatoren benötigt. Der Akkumulatoren-Herstellungsprozess besitzt hierbei ein enormes energetisches und stoffliches Optimierungspotential. Dieses Potenzial liegt in einem besseren Management des bedarfsgerechten Einsatzes von Hilfsstoffen sowie deren Recycling, in der effizienteren Gestaltung der energieintensiven Teilprozesse sowie in der Optimierung unternehmensinterner Strukturen zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen.


Transformationskonzept

Ein großer Batteriehersteller möchte seine Produktion in Deutschland nachhaltiger und ökologischer gestalten. Um einen Beitrag zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 der Bundesregierung zu leisten, will er seine Emissionen um mindestens 40 Prozent senken. Zur Identifizierung des Ressourcen- und Energieeinsparpotentials an mehreren Werksstandorten möchte der Hersteller von einem externen Energieberater ein Transformationskonzept erarbeiten lassen, mit dem Ziel, die identifizierten Maßnahmen in einem Zeitraum von 10 Jahren im Unternehmen umzusetzen. Die Umsetzung der Teilmaßnahmen soll zum Teil über die EEW-Förderprogramme „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ bzw. den „Förderwettbewerb“ gefördert werden.

Kosten für die Erstellung des Transformationskonzepts:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung der CO2-Bilanz für die Standorte des Unternehmens: 50.000 ,
  • Kosten für externe Dienstleistungen in Bezug auf Verbrauchsmessungen zur Ermittlung des Energie- und Ressourcenbedarfs: 20.000 ,
  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts: 40.000 .

Die neue Fördermöglichkeit für Transformationskonzepte ermöglicht es, die Kosten zur Erstellung des Konzeptes (auf Basis des Artikels 49 der AGVO) fördern zu lassen. Die Förderquote beträgt hierbei 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für größere Unternehmen und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten für KMU, wobei sich die maximale Fördersumme auf 80.000 beläuft.
Für das oben genannte Beispiel betragen die Projektkosten somit 110.000 , von denen 55.000 gefördert werden könnten, da es sich bei dem Batteriehersteller um ein Großunternehmen handelt. Ein KMU würde bis zu 66.000 erhalten. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt jedoch erst nachschüssig nach Vorlage und Prüfung des Transformationskonzeptes.
Das Transformationskonzept kann innerhalb von max. 12 Monaten nach Antragsstellung erstellt und vorgelegt werden. Ein förderfähiges Transformationskonzept muss dabei mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG)-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen,
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045,
  • Ein längerfristiges (> 10 Jahre) und konkretes THG-Ziel für die betrachteten Standorte,
  • Maßnahmenplan für die Transformation von IST- zum SOLL-Zustand,
  • Einsparkonzept für mindestens eine der identifizierten Maßnahmen zum EEW-Förderprogramm und
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur.

Für die Darstellung des Transformationskonzeptes muss der Batteriehersteller ein Reduktionsziel gemäß des GHG Protocols oder der ISO 14064-1 erstellen. Hierbei erfolgt die Einteilung der Emissionen in drei sogenannte "Scopes", wobei klar zwischen Scope 1, Scope 2 und (falls berücksichtigt) Scope 3 unterschieden werden muss. Das Mindestziel ist eine THG-Reduktion von 40 Prozent gegenüber den Scope 1- und Scope 2-Emissionen des IST-Zustands in den ersten zehn Jahren. Auch wenn im IST-Zustand Scope 3-Emissionen berücksichtigt werden, sind für das 40 prozentiges-Ziel nur die Scope 1- und Scope 2-Emissionen relevant. Es können aber auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.
Darüber hinaus kann bei einem geförderten Transformationskonzept der Zeitrahmen zur Umsetzung der aus dem Transformationskonzept beantragten Vorhaben im EEW-Förderprogramm von drei auf fünf Jahre verlängert werden.

Weitere Hinweise zur Erstellung des Transformationskonzeptes finden Sie im Informationsblatt „Modul 5 - Transformationsplan" (PDF, 474 KB) und auf der Webseite Transformationskonzepte.